IsulTix | AGB - EDV Beratung & IT Support aus Bremen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Isultix GmbH

1) Geltung der Bedingungen
a. Die Isultix GmbH erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht einzelvertraglich anders geregelt. Sie
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen die den Bereich IT Services
betreffen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für alle
anderen Leistungen sind die AGB der Isultix GmbH verbindlich. Die
Bedingungen gelten als anerkannt spätestens bei Auftragserteilung. Eigene
Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sein denn, diese Bedingungen werden von
der Isultix GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

b. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bezüglich des Schriftformerfordernisses. Die Mitarbeiter der Firma Isultix GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen.

c. Die Isultix GmbH ist jederzeit berechtigt, diese” Allgemeinen Bedingungen” einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist ISULTIX GMBH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderte Bedingung in Kraft treten soll.

2) Zustandekommen des Vertrages
a) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Isultix GmbH den bei ihr
eingegangenen Kundenvertrag nicht unverzüglich zurückweist. Die Firma
Isultix GmbH kann den Vertrag von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
oder einer Vorauszahlung abhängig machen.

b) Soweit sich Die Isultix GmbH zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der Firma Isultix GmbH kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.

3) Leistungsumfang
a) Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag
gemäß Leistungsbeschreibung in dem Kundenantrag, respektive durch die

gemeinsam mit dem Kunden abgesprochenen und individuell festgelegten Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch Unterschrift des Übergabebogens.

b) Die Isultix GmbH behält sich das Recht vor, in Absprache mit dem Kunden
Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

c) Die Isultix GmbH ist nicht verantwortlich für die technische Ausstattung des Kunden, die die Nutzung des Dienstes sowie der übrigen Leistungen der Firma Isultix GmbH ermöglicht.

d) Von der Firma Isultix GmbH entwickelte Softwarelösungen, Scripts, Designs, Layouts, Systeme und vergleichbare Produkte bleiben auch im Falle der Entwicklung im Auftrag des Kunden Eigentum der Firma Isultix GmbH. Der Kunde erwirbt lediglich eine Lizenz zur Nutzung dieser (ggf. für ihn) entwickelte Lösung. Sofern
ein Produkt über eine EULA (End-User License Agreement, Endkunden
Nutzungsvereinbarung) verfügt, gilt diese für die Nutzung des Produktes.
Andernfalls gilt die Standard-EULA der Firma Isultix GmbH.

e) Keinesfalls dürfen Lösungen der Firma Isultix GmbH von Kunden oder Dritten dekompiliert, modifiziert, kopiert oder in irgendeiner Form außerhalb der vereinbarten Nutzung manipuliert werden. Der Kunde haftet im Falle der Manipulation, Vervielfältigung oder anderer nicht vertragsgemäßen Nutzung durch Dritte für die entstandenen Schäden.

f) Soweit Die Isultix GmbH Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich darauf nicht.

4) Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
a) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und Leistungen der Firma Isultix IT
GmbH sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

i. der Firma Isultix GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn sich bei ihm die
Voraussetzungen für die Leistungsbewertung ändern;
ii. der Firma Isultix GmbH jede Änderung der von ihm im Vertrag
gemachten Angaben (insbesondere Name, Bankverbindung) unverzüglich
anzuzeigen;
iii. der Firma Isultix GmbH die Installation technischer Einrichtungen zu
ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste und Leistungen
erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen
werden;
iv. der Isultix GmbH auf dessen Anforderung mitzuteilen, welche technische
Ausstattung zur Teilnahme an den Leistungen und Diensten der Firma
Isultix GmbH verwendet wird;
v. dafür zu sorgen, dass die Leistungen oder Teile davon nichtdurch Willkür oder
grob fahrlässig Dritten ohne Zustimmung der Firma Isultix GmbH
zugänglich gemacht werden;

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vi. die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich und nur gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
vii. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen,
soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der
Isultix GmbH erforderlich sein sollten;
viii. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen,
insbesondere Passworte geheim zuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder
Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte
Dritte davon Kenntniserlangt haben; Isultix GmbH
ix. der Firma Isultix GmbH erkannte Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen(Störungsmeldung);
x. alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Festlegung der Mängel oder
Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung
erleichtern und beschleunigen;
xi. nach Abgabe einer Störungsmeldung der Firma Isultix GmbH die durch
die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen,
wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung oder der
Schaden im Verantwortungsbereich des Kunden lag.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt sowie die individuell vereinbarten Entgelte, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer – soweit nicht Bruttoentgelte vereinbart und ausgewiesen sind – fristgerecht zu zahlen.

5) Nutzung durch Dritte
a) Eine direkte oder indirekte Nutzung der Dienste und Leistungen der SkySystems IT
GmbH durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.

b) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die
Nutzung der Dienste einzuweisen.

c) Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus keinerlei
Ansprüche des Kunden.

d) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste der Isultix GmbH durch Dritte entstanden sind.

e) Für Durchgangsverkehr für und / oder an Dritte gelten die Bestimmungen in 5.1 –
5.4 entsprechend.

6) Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
a) Das monatliche Entgelt ist jeweils mit Zugang der Rechnung fällig.

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b) Die Rechnungsstellung erfolgt Auftrags- oder Monatsweise, sofern nicht anders vereinbart.

c) Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit
Zugang der Rechnung fällig.

d) Der Kunde ist verpflichtet, auf Wunsch für das monatliche Entgelt der Firma
Isultix GmbH eine Einziehungsermächtigung zu erteilen.

e) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Entgelte nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. Die Firma Isultix GmbH hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

f) Im Vertrag kann eine Anzahlung von maximal 50% des Angebotspreises vereinbart werden. Die Arbeiten am Projekt beginnen erst nach Erbringung dieser Anzahlung, sofern vereinbart. Im Falle einer Kündigung vor Auftragsende hat der Kunde kein Anrecht auf Rückforderung dieser Anzahlung.

7) Verzug des Kunden
a) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Die Isultix GmbH berechtigt, den Zugang
zu den Leistungen und Anschlüssen zu sperren, bzw. zu verhindern. Der Kunde
bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

b) Bei Zahlungsverzug ist Die Isultix GmbH außerdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, Die Isultix GmbH kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen.

c) Kommt der Kunde
i. für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines
nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
ii. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der
Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate
erreicht, in Verzug, so kann Die Isultix GmbH das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist kündigen. Unabhängig davon bleiben die Ansprüche gegen
den Kundenweiter bestehen.
d) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der Firma
Isultix GmbH vorbehalten.

e) Die Isultix GmbH behält sich das Recht vor, nach vorheriger, einmaliger Mahnung mit Ankündigung dieser Maßnahme, die Forderungen an Inkassounternehmen oder ähnliche Einrichtungen zu veräußern. Die für diese Maßnahmen anfallenden Kosten trägt der Kunde.

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8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche der Isultix GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur auf Grund von Gegenansprüchen
aus diesem Vertragsverhältnis zu.

9) Liefer- und Leistungsstörungen
a) Liefer- und Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
Ereignissen, die der Firma Isultix GmbH die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, hat Die Isultix GmbH auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma
Isultix GmbH, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

b) Dauert die Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn die Nutzung der Leistung insgesamt wesentlich erschwert oder unmöglich wird.

c) Bei Ausfällen von Diensten oder Leistungen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der Firma Isultix GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen hat der Kunde einen Anspruch auf eine Rückvergütung nur bei Ausfallzeiten, die durch den ISULTIX GMBH oder einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

10) Laufzeit, Kündigung
a) Verträge für regelmäßige Dienstleistungen laufen zunächst auf 12 volle
Kalendermonate.

b) Der Vertrag verlängert sich um jeweils drei Kalendermonate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der vorherigen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

c) Verträge über einmalige Dienstleistungen laufen von Auftragserteilung bis zum
Auftragsabschluss.

d) Beide Vertragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung bei grober
Pflichtverletzung des jeweils anderen Vertragspartners berechtigt.

e) Verstößt der Kunde gegen die in 4.1.1, 4.1.5, 4.1.6 genannten Pflichten, ist Die
Isultix GmbH sofort und in den übrigen Fällen der Nr.4 mit Ausnahme von
4.2 nach erfolgloser Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung

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einer Frist zu kündigen. Für die Kündigungsmöglichkeit bei Zahlungsverzug gilt 7.3.

f) Kündigt der Kunde einen Vertrag über einmalige Dienstleistungen nach Auftragserteilung, so erfolgt keine Rückzahlung bereits bezahlter Rechnungsanteile. Weiterhin hat der Kunde für bereits geleistete Dienste zu zahlen.

g) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Im Zweifelsfall obliegt es dem Kunden, den
Eingang der Kündigung nachzuweisen.

h) Hat der Kunde zu einem Zeitpunkt zwischen Auftragserteilung und Auftragsende in irgendeiner Form Teile des Projektgegenstandes erhalten, insbesondere Quellcode von PHP-Seiten oder Beta-Versionen von Anwendungen, so sind im Falle der Kündigung mindestens 75% des im Angebot vereinbarten Rechnungsentgeltes zu zahlen, da eine Nutzung des Projektgegenstandes nach Kündigung möglich wäre.

11) Vorzeitige Beendigung des Vertrages, Schadenersatz
Ist der Zugang zu den Leistungen und dem Netz eingerichtet und endet der Vertrag vorzeitig aus Gründen, die Die Isultix GmbH nicht zu vertreten hat, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung oder Ersatz von Aufwendungen irgendwelcher Art.

12) Vertragsende
a) Nach Beendigung des Vertrages hebt Die Isultix GmbH den Zugang zum Netz
auf und löscht die von der Firma Isultix GmbH für den Kunden erstellten
Seiten, Softwareprodukte oder sonstige Lösungen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von der Firma Isultix GmbH erstellten Dateien die in seinem Besitz sind zu löschen oder zurückzugeben ohne sie zu kopieren, es sei denn, der Vertrag erlaubt eine Nutzung dieser Daten über das Ende des Vertrages hinaus.

c) Mit Ende des Vertrages endet die Lizenz zur Nutzung der von der Firma
Isultix GmbH erstellten Lösungen und Produkte, es sei denn,
i. der Kunde hat das komplette Softwareprodukt und nicht nur eine Lizenz daran
erworben
ii. die Lizenz hat Gültigkeit über das Vertragsende hinaus. Dies ist im Vertrag
explizit zu erwähnen.

13) Kundendienst
a) Die Isultix GmbH beseitigt Störungen, die auf fehlerhafte Arbeiten der
Firma Isultix GmbH zurückzuführen sind, im Rahmen ihrer technischen,
organisatorischen und zeitlichen Möglichkeiten montags bis freitags von 8.30 bis
17.00 Uhr.

b) Die für die Störungsannahme zuständige Person und deren Rufnummer wird bei
Vertragsabschluss mitgeteilt.

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14) Geheimhaltung, Datenschutz
a) Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Isultix
GmbH zugegangenen Informationen nicht als vertraulich.

b) Die Isultix GmbH darf personenbezogene Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten für die Begründung, die inhaltliche Ausgestaltung oder die Änderung der Vertragsverhältnisse erforderlich sind. Der Kunde wird hiermit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 33 Abs.1 BDSG sowie § 3 Abs. 4
Teledienstunternehmen-Datenschutzverordnung TUDV) davon unterrichtet.

c) Die Isultix GmbH darf die personenbezogenen Daten gemäß 14.2 verarbeiten und nutzen, soweit dies für ihre eigenen Zwecke der Werbung, Kundenberatung
oder Marktforschung erforderlich ist. Der Kunde kann dem, binnen eines Monats ab Vertragsbeginn, widersprechen. Ansonsten gilt sein Einverständnis als erteilt. Der Kunde wird hiermit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 89 Abs. 7 TKG) davon unterrichtet.

d) Soweit sich Die Isultix GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Die Isultix GmbH berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

e) Soweit dies im international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

f) Der Kunde ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste der Firma Isultix GmbH nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

15) Haftung der Isultix GmbH
a) Aus der Leistungsbeschreibung folgt keine rechtsverbindliche Zusicherung
bestimmter Eigenschaften. Die Isultix GmbH übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgtenbestimmten
Zweckgenügt.

b) Die Isultix GmbH haftet nicht für die über ihre Leistung übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt.

c) Ist ein schadensverursachendes Ereignis aufgetreten, das Die Isultix GmbH nicht zu vertreten hat oder das auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist die Haftung der Isultix GmbH ausgeschlossen.

d) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung

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sind sowohl gegenüber der Firma Isultix GmbH als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

16) Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Firma Isultix GmbH und / oder Dritten durch ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Leistung und Dienste der Isultix GmbH oder die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt.

17) Zusätzliche Bestimmungen für spezielle Lieferungen und
Leistungen, sowie Handelsware, Hard- und Software
a) Die Preise für Waren verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist,
einschließlich normaler Verpackung.

b) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Firma Isultix GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma Isultix GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

c) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Lieferungen und Leistungen 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Isultix GmbH; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Die Isultix GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit)-Eigentum der Firma Isultix GmbH durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilmäßig – auf die Firma Isultix GmbH übergehen.

d) Die Isultix GmbH ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder -leistung für ihn
nicht von Interesse ist.

e) Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der Firma Isultix GmbH gelieferter oder installierter Hard – oder Software verursacht worden ist, ist die die Firma Isultix GmbH nicht selbst hergestellt hat, ist der Höhe nach auf 50,00
€ im Einzelfall beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Firma Isultix GmbH oder ihres Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Isultix GmbH haftet nicht für das Funktionieren und Zusammenwirken der Software mit jeder möglichen Auswahl und Konfiguration von Hardware des Kunden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

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18) Schlussbestimmungen
a) Sollten sich nach Abschluss des Vertrages die allgemeinen wirtschaftlichen oder
technischen Verhältnisse oder die rechtlichen Grundlagen, auf denen die
Vereinbarungen des Vertrages beruhen, so wesentlich ändern, dass einer der
Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages unter den vereinbarten Bedingungen
nicht zugemutet werden kann, kann jede Vertragspartei eine entsprechende
Änderung des Vertrages verlangen.

b) Die Isultix GmbH kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen.

c) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Isultix GmbH auf einen Dritten übertragen. Bei der Verweigerung der schriftlichen Zustimmung der Firma Isultix GmbH steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

d) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende zu ersetzen.

e) Mit Änderung dieser AGB gilt die jeweils aktuellere Form für alle neuen und bestehenden Verträge. Bestandskunden sind über die Änderung zu informieren. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, so hat er dies binnen 14 Tagen in Schriftform mitzuteilen. Die Isultix GmbH entscheidet dann, ob der Kunde weiter nach alter AGB behandelt wird, oder ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommt.

f) Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.

Stand: 01.01.2015

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